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Seriösen Makler erkennen: So prüfen Sie Qualität und Seriosität

Lena HoffmannAutor: Lena Hoffmann
Zuletzt aktualisiert: 16. Oktober 2026
Lesedauer: 6 Minuten
Ein heller Wohnraum am Fenster, menschenleer, mit natürlichem Licht und einladender Einrichtung

Sie suchen einen Makler, der Ihre Immobilie professionell verkauft oder Ihnen beim Kauf zur Seite steht, wissen aber nicht, wie Sie einen wirklich guten von einem mittelmäßigen unterscheiden? Um einen seriösen Makler zu erkennen, brauchen Sie konkrete Kriterien – denn der Markt ist groß: Laut dem Statistischen Bundesamt waren 2017 rund 70.000 Personen in Unternehmen tätig, die Wohnimmobilien für Dritte vermittelten (Statistisches Bundesamt, 2024). Die Qualität ist dabei unterschiedlich, denn „Makler“ ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Dieser Artikel zeigt Ihnen, worauf Sie konkret achten sollten.

Das Wichtigste in Kürze

  • „Makler“ ist kein geschützter Beruf – Qualität müssen Sie selbst prüfen.
  • Qualifikation, Marktkenntnis und Referenzen sind die zentralen Prüfkriterien.
  • Warnsignale: Vorauszahlungen, Zeitdruck und fehlende Versicherungsnachweise.
  • Schriftlicher Vertrag mit klaren Konditionen ist Pflicht bei seriöser Zusammenarbeit.

Welche Qualifikationen sollte ein guter Makler mitbringen?

Ein seriöser Immobilienmakler verfügt idealerweise über eine nachweisbare Fachausbildung und bildet sich regelmäßig weiter. Typische Abschlüsse sind Immobilienkaufmann/-frau, Betriebswirt Grundstücks- und Wohnungswesen oder Kaufmann/-frau der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft. Ergänzend gibt es Zertifizierungen wie die DIN EN 15733, die Anforderungen an Dienstleistungen von Immobilienmaklern festlegt (DIN, 2011).

Die gesetzliche Einstiegshürde ist allerdings niedrig: Für die gewerbsmäßige Tätigkeit benötigen Immobilienmakler eine Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung. Dafür werden insbesondere persönliche Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse geprüft; ein gesetzlicher Sachkundenachweis ist nicht erforderlich (IHK Hannover, 2026). Die früher geltende gesetzliche Weiterbildungspflicht von 20 Stunden innerhalb von drei Kalenderjahren für Immobilienmakler ist seit dem 24. Juli 2026 entfallen (Bundesregierung, 2026). Ein Führungszeugnis und Nachweise zu den Vermögensverhältnissen gehören regelmäßig zum Erlaubnisverfahren.

Deshalb lohnt ein gezielter Blick auf zusätzliche Qualitätsnachweise. Ein verlässliches Signal kann die Mitgliedschaft im Immobilienverband Deutschland (IVD) sein: Für die Aufnahme werden je nach Mitgliedschaftsart unter anderem Sach- und Fachkunde, Referenzen und Versicherungen verlangt. Mitglieder verpflichten sich außerdem zur regelmäßigen Fortbildung sowie zur Einhaltung von Standesregeln (IVD, 2026). Fragen Sie Ihren Makler direkt nach Ausbildungsabschluss, Verbandsmitgliedschaft und aktuellen Fortbildungen.

Ein seriöser Anbieter beantwortet das ohne Zögern.

Wie erkenne ich Marktkenntnis und Erfahrung?

Regionale Marktkenntnis ist eines der wichtigsten Kriterien beim Makler finden. Ein erfahrener Immobilienmakler kennt die aktuellen Preise, Mieten und Nachfragetrends in Ihrer Gegend und kann eine realistische Einschätzung des Marktwerts Ihrer Immobilie liefern – nicht nur anhand einer Software, sondern auf Basis tatsächlicher Vergleichsobjekte, Lage, Verkehrsanbindung, Ausstattung und Zustand.

Überzogene Preisversprechen sind ein deutliches Warnsignal. Ein zu hoch angesetzter Angebotspreis kann dazu führen, dass eine Immobilie im Markt „verbrennt“: Sie wird über Monate angeboten, ohne Käufer zu finden, und muss am Ende mit Abschlag verkauft werden. Ein guter Makler spricht Sie darauf offen an, auch wenn das nicht immer das ist, was Eigentümer hören möchten.

Erfahrung zeigt sich außerdem darin, wie lange jemand am Markt aktiv ist. Schauen Sie sich die Referenzobjekte auf der Website des Maklers an. Sind dort Immobilien aus Ihrer Region zu finden? Kann er oder sie auf erfolgreich vermittelte Objekte und zufriedene Kundinnen und Kunden verweisen?

Ein Makler, der seit einigen Jahren in Ihrer Region tätig ist, hat häufig ein Netzwerk aus Interessenten, Notaren, Finanzierungsberatern und weiteren Fachleuten aufgebaut, das den Verkaufsprozess unterstützen kann.

Welche Leistungen sollte ein seriöser Makler übernehmen?

Ein vollständiger Leistungsumfang ist ein gutes Zeichen. Seriöse Maklerinnen und Makler begleiten Sie vom ersten Gespräch bis zur Übergabe der Schlüssel. Dazu gehören im Einzelnen:

  1. Wertermittlung: Marktgerechte Preiseinschätzung auf Basis einer persönlichen Besichtigung und regionaler Vergleichsdaten.
  2. Unterlagenbeschaffung: Energieausweis, Grundbuchauszug, Grundrisse und weitere relevante Dokumente.
  3. Exposé und Vermarktung: Professionelle Fotos, aussagekräftige Objektbeschreibung, Präsenz auf Immobilienportalen sowie ggf. Homestaging oder 360-Grad-Rundgänge.
  4. Interessentenauswahl und Besichtigungen: Vorauswahl qualifizierter Interessenten statt Massenbesichtigungen.
  5. Bonitätsprüfung: Plausibilitätsprüfung, ob potenzielle Käufer die Finanzierung voraussichtlich stemmen können.
  6. Verhandlungsführung: Unterstützung bei Preisverhandlungen im Interesse des Auftraggebers.
  7. Notartermin: Vorbereitung und Begleitung bis zum Vertragsabschluss.

Wird ein Punkt davon ohne Begründung weggelassen, sollten Sie nachfragen. Ein guter Makler erklärt, welche Schritte er plant, welche Zeiträume realistisch sind und was von Ihrer Seite erwartet wird.

Praxis-Tipp

Fragen Sie im Erstgespräch konkret: „Was genau tun Sie, um meine Immobilie zu vermarkten?“ und „Wie lange schätzen Sie den Verkaufsprozess in dieser Lage?“ Ein seriöser Makler beantwortet das strukturiert und ohne Ausweichen. Unpräzise Antworten wie „Das kommt ganz drauf an“ ohne weitere Erläuterung sind kein gutes Zeichen.

So prüfen Sie Vertrag, Provision und Versicherung

Bevor Sie einen Makler beauftragen, lohnt sich ein genauer Blick auf die Konditionen. Drei Punkte sind dabei besonders wichtig.

Maklervertrag: Alle Vereinbarungen sollten schriftlich festgehalten werden. Für Maklerverträge über den Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses schreibt § 656a BGB Textform vor; eine E-Mail kann dafür genügen. Im Vertrag sollten Leistungen, Laufzeit, Provisionshöhe und Auflösungsmodalitäten klar geregelt sein. Typische Laufzeiten für Alleinaufträge liegen bei drei bis sechs Monaten, sind aber Verhandlungssache. Ein Maklervertrag ohne diese Angaben ist für seriöse Anbieter untypisch.

Maklerprovision: Bei Verbraucherkäufen von Wohnungen und Einfamilienhäusern darf der Käufer grundsätzlich nicht mehr als die Hälfte der Maklerkosten tragen. Beauftragen beide Seiten den Makler, müssen sie die Provision zu gleichen Teilen übernehmen; beauftragt nur eine Seite den Makler, darf die andere Seite höchstens mit 50 Prozent der insgesamt vereinbarten Provision belastet werden (Verbraucherzentrale, 2026). Die genaue Höhe ist Verhandlungssache und wird häufig als Prozentsatz des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer vereinbart.

Für Mietverträge gilt seit dem sogenannten Bestellerprinzip, das in Deutschland am 1. Juni 2015 eingeführt wurde: Die Provision zahlt grundsätzlich, wer den Makler beauftragt, also in der Regel der Vermieter. Die maximale Provision bei Wohnraummietverhältnissen ist gesetzlich auf zwei Nettokaltmieten zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt (Verbraucherzentrale, 2026).

Ein seriöser Makler legt alle Kosten offen. Die Vergütung wird grundsätzlich erst fällig, wenn die vereinbarte Vermittlungsleistung erfolgreich war und der maßgebliche Vertrag zustande gekommen ist (Verbraucherzentrale, 2026). Eine Vorauszahlung ist deshalb ein deutliches Warnsignal.

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung: Diese Versicherung kann Schäden aus beruflichen Fehlern abdecken, etwa falschen Angaben oder Pflichtverletzungen. Lassen Sie sich Police, Deckungssumme und einen aktuellen Zahlungsnachweis zeigen. IVD-Mitglieder müssen eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung und eine Betriebshaftpflichtversicherung unterhalten und den Schutz regelmäßig nachweisen (IVD, 2025).

Fehlt ein entsprechender Nachweis, ist das ein deutliches Warnsignal.

Typische Warnsignale: Diese Zeichen sollten Sie aufhorchen lassen

Einen unseriösen Immobilienmakler erkennen Sie oft an einem Muster. Kennen Sie die wichtigsten Warnsignale, können Sie sich rechtzeitig schützen.

WarnsignalWas dahintersteckt
Vorauszahlung vor VertragsabschlussUngewöhnliche Vergütungsforderung; die Maklerprovision wird normalerweise erst bei erfolgreicher Vermittlung fällig
Druck zur sofortigen UnterschriftKein seriöser Profi braucht Ihre Entscheidung in zehn Minuten
MassenbesichtigungenKann auf mangelnde Vorauswahl und fehlende Individualbetreuung hindeuten
Bewertung ohne BesichtigungEine belastbare Wertermittlung ist ohne ausreichende Objekt- und Ortskenntnis nur eingeschränkt möglich
Keine feste BüroadresseErschwerte Erreichbarkeit und weniger transparente Geschäftsstruktur
Fehlende VersicherungsnachweiseUnklarer Schutz bei Beratungsfehlern oder falschen Angaben
Ausschließlich positive ObjektdarstellungJede Immobilie hat Nachteile – fragen Sie gezielt nach Mängeln
Unklare oder mündliche KostenvereinbarungenSpäter schwer nachzuvollziehen; klare Vereinbarungen sollten dokumentiert werden

Wenn ein Makler ausschließlich in den höchsten Tönen über ein Objekt spricht, ist Skepsis angebracht. Fragen Sie gezielt nach Renovierungsbedarf, Lärmbelastung, laufenden Kosten oder geplanten Bauvorhaben in der Nachbarschaft. Ein guter Makler beantwortet das ehrlich.

Fazit

Einen seriösen Makler zu erkennen und zu finden, braucht etwas Zeit, lohnt sich aber. Prüfen Sie Ausbildung, Verbandsmitgliedschaft und Versicherungsschutz, bevor Sie unterschreiben. Achten Sie auf realistische Preiseinschätzungen, einen vollständigen Leistungsumfang und transparente Konditionen im dokumentierten Vertrag.

Hören Sie auf Ihr Bauchgefühl: Wenn ein Makler auf einfache Fragen ausweicht oder Druck ausübt, ist das oft ein verlässliches Zeichen, dass etwas nicht stimmt. Ihr nächster Schritt: Vereinbaren Sie mit zwei oder drei Maklerinnen und Maklern unverbindliche Erstgespräche, vergleichen Sie Ihre Eindrücke, und fragen Sie konkret nach den Punkten aus diesem Artikel.

Häufige Fragen

Ist die Bezeichnung „Immobilienmakler“ in Deutschland gesetzlich geschützt?

Nein. „Makler“ ist in Deutschland keine geschützte Berufsbezeichnung. Für die selbstständige gewerbsmäßige Tätigkeit ist jedoch eine Erlaubnis nach § 34c GewO erforderlich. Geprüft werden insbesondere persönliche Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse; ein spezieller Sachkundenachweis ist gesetzlich nicht erforderlich (IHK Hannover, 2026). Deshalb ist es so wichtig, die Qualifikation aktiv zu prüfen, etwa anhand von Berufsabschlüssen, Verbandsmitgliedschaft oder einer Zertifizierung nach DIN EN 15733.

Wer zahlt die Maklerprovision beim Immobilienkauf?

Beim Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses durch Verbraucher darf die Käuferseite grundsätzlich höchstens die Hälfte der Maklerkosten tragen. Beauftragen beide Seiten den Makler, zahlen beide jeweils die Hälfte; beauftragt nur eine Seite den Makler, darf die andere Seite höchstens mit 50 Prozent der insgesamt vereinbarten Provision belastet werden (Verbraucherzentrale, 2026). Die genaue Höhe sollte transparent und in Textform vereinbart werden.

Was gilt beim Bestellerprinzip für Mietverträge?

In Deutschland zahlt beim Abschluss eines Wohnungsmietvertrags grundsätzlich derjenige die Maklerprovision, der den Makler beauftragt hat, also in der Regel der Vermieter. Das sogenannte Bestellerprinzip gilt seit dem 1. Juni 2015. Die Provision ist bei Wohnraummietverhältnissen gesetzlich auf maximal zwei Nettokaltmieten zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt (Verbraucherzentrale, 2026).

Darf ein Makler eine Vorauszahlung verlangen?

Eine erfolgsunabhängige Vorauszahlung ist bei seriösen Maklerinnen und Maklern nicht üblich. Die Vergütung wird grundsätzlich erst fällig, wenn die vereinbarte Vermittlungsleistung erfolgreich war und der maßgebliche Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag zustande gekommen ist (Verbraucherzentrale, 2026). Eine Vorauszahlung vor diesem Zeitpunkt ist deshalb ein deutliches Warnsignal und sollte Sie misstrauisch machen.

Woran merke ich im Erstgespräch, ob ein Makler wirklich gut ist?

Ein guter Makler hört zunächst zu, stellt gezielte Fragen zu Ihrer Situation und gibt dann eine konkrete, begründete Einschätzung des Marktwerts, ohne übertriebene Versprechen. Er erklärt, welche Schritte er plant, nennt realistische Zeiträume und ist offen für Ihre Fragen. Ausweichendes Verhalten, Druck oder pauschale Antworten ohne Substanz sind verlässliche Zeichen, dass Sie weiterschauen sollten.

Lena Hoffmann

Lena Hoffmann

Lena Hoffmann beschäftigt sich mit Themen rund um Wohnen, Immobilien und Wohntrends. In ihren Beiträgen legt sie Wert auf verständliche Informationen, praktische Tipps und eine klare Orientierung für Leserinnen und Leser.